Der Staat unterstützt immer mehr die Nutzung erneuerbarer Energien, um auf eine grüne Zukunft zu setzen. Darunter fällt auch das Heizen mit beispielsweise einer Wärmepumpe. Die BEG des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet Förderungen für Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberufler, Kommunen, Unternehmen und andere juristische Personen. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt vom prozentualen Anteil der tatsächlich für den Austausch bzw. die Erweiterung der Heizungsanlage entstandenen förderfähigen Kosten ab.
Sowohl bei Neubauten als auch in bestehenden Gebäuden werden Wärmepumpanlagen mit bis zu 35% der förderfähigen Kosten gefördert, wenn die entsprechenden technischen Mindestanforderungen erfüllt sind. Wenn in einem Gebäude zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits seit mehr als 2 Jahren ein Heizungs- bzw. Kühlsystem in Betrieb genommen war, das ersetzt oder unterstützt werden soll, dann handelt es sich um ein bestehendes Gebäude.